Steuerbelastung in FWZ
Steuerbelastung in FWZ
Vergleichstabelle der Steuerbelastung
Zollpräferenzen
Steuerbelastung in FWZ
Die Steuerbelastung in der freien Wirtschaftszone “Gomel-Raton” wird durch das Steuergesetzbuch der Republik Belarus geregelt.
Die Steuerermäßigung lässt dem Resident der FWZ seine Auszahlungen bis zu 50% von den Steuern der Republik Belarus verringern.
Besonderheiten der Steuerbelastung in FWZ sind nicht für die folgenden Kategorien gültig:
-
Gastronomie, Spielbank- und Wertpapiergeschäft, elektronische Interaktivspiele, Handelstätigkeit;
-
Realisierung der Waren (Dienstleistungen), deren Produktion völlig oder teilweise mit der Benutzung der Anlagegüter und außerhalb des Territorium der FWZ verwirklicht.
Steuer, die die Residenten der FWZ im Rahmen der speziellen Rechtsordnung, bezahlen
Besteuerungsart |
Resident der Republik Belarus |
Resident der FWZ |
1. Gewinnsteuer |
18% |
Der Gewinn, der der Resident der FWZ vom Warenabsatz der eigenen Produktion bekommen hat, wird von der Besteuerung im Laufe von fünf Jahren befreit. Dann bezahlt er nur die Hälfte vom Gewinnsteuer, der in der Republik Belarus bezahlt wird (9%). |
2. Mehrwertsteuer |
20% |
Der Ertrag für die verkauften importersetzenden Waren, die auf dem Territorium der FWZ produziert werden, wird mit der Mehrwertsteuer bei 10% Steuersatz belegt. |
3. Akzisen |
Das hängt von der Art der Produktion ab |
Ebenso |
4. Immobiliensteuer |
1 % von der Restwert der produktiven oder unproduktiven Fonds |
Die Residenten der FWZ sind vom Immobiliensteuer befreit |
5. Ökosteuer |
Das hängt von den Umfängen der Verschmutzung oder der Quantität der gewonnenen Naturschätzen ab |
Ebenso |
6. Bodensteuer (oder Bodenzins) |
Der Steuersatz wird aus dem Katasterwert der Gelände gerechnet |
Der Steuersatz wird aus dem Katasterwert der Gelände mit dem Verwendung des Koeffizienten gerechnet (Koeffizient hängt von der Verwendungszweck dieses Geländes ab) |
7. Off-shore-Steuer |
Die Gebietsfremde, die in der Off-shore-zone registriert sind oder die Konto da haben, bezahlen 15% vom Betrag |
Ebenso |
Zollpräferenzen
Für die Residenten der freien Wirtschaftszone „Gomel-Raton“ bestimmt man auf ihrem Territorium in Abstimmung mit der staatlichen Zollkomitee der Republik Belarus die Grenzen der Zollfreizone, wo die Waren, die sich unter dem Verfahren der Zollfreizone befinden, einlagert und benutzt werden können.
Die Zollfreizone charakterisiert sich von folgenden Besonderheiten:
- ausländische Waren (Ausrüstung, Werkzeuge, Rohstoff, Materiale und Zulieferteile für die Produktion), die auf das Territorium der Freizone eingeführt sind und sich unter dem Verfahren der Freizone befinden, sind von den Importzöllen befreit.
- beim Ausfuhr solcher Waren und der Fertigproduktion, die aus diesen Waren produziert wurde, außerhalb der Zollunion werden die Importzöllen auch nicht bezahlt.
- beim Ausfuhr solcher Waren und der Fertigproduktion, die aus diesen Waren produziert wurde, innerhalb der Zollunion werden alle Importzöllen bezahlt.
Mehr Information über die Steuerbelastung in FWZ finden Sie in der Abteilung "Zollregelung".